Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 StGB ist eine Qualifikation der einfachen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB.
Die einfache Körperverletzung wird daher stets vorausgesetzt.
Der Strafrahmen des § 224 Abs. 1 StGB kennt, anders als das Grunddelikt, nun ein Mindeststrafmaß von 6 Monaten und ermöglicht eine...