Die Waffe ist nach dem Wortlaut des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ein anderes gefährliches Werkzeug. Bezeichnend für die Waffe i.S.d § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 StGB ist jedoch, dass er im strafrechtlich-technischen Sinne zu verstehen ist.
Umstritten ist, ob ein...