Die Modulbeschreibung geht von dem Kompetenzziel aus, dass die Studierenden in der Lage sind, die Tatbestandsvoraussetzungen ausgewählter Vermögens- und Urkundendelikte zu prüfen. In diesem Abschnitt geht es natürlich nur um die Betrugstatbestände. Der Lerninhalt umfasst den Betrug gemäß § 263 StGB und