Die Brandstiftungsdelikte sind in §§ 306 – 306 f StGB im Abschnitt für gemeingefährliche Straftaten geregelt. Strukturell handelt es sich hierbei um eine spezielle Form der Sachbeschädigung. In diesen Normen kommen somit der Eigentumsschutz und der Schutz der Allgemeinheit zu tragen.
Strukturell lassen sich die Brandstiftungsdelikte in drei...