Die Beleidigungsdelikte, normiert in den §§ 185 – 189 StGB, schützen die Ehre eines Menschens. Die Ehre ist ein personales Rechtsgut des individuellen Menschen (Fischer, 64. Aufl. 2017, Vor § 185 Rn. 2).
Was die Ehre eigentlich ist, wird nicht im Gesetz definiert. Die Rechtswissenschaft hat im Wesentlichen zwei Ehrbegriffe...