Der § 125 StGB schützt gerade die öffentliche Sicherheit gegen Ausschreitungen und gegen solche Personen, die dazu aufrufen. Unter die öffentliche Sicherheit fallen z. B. Individualrechtsgüter oder die objektive Rechtsordnung, sodass eine große Bandbreite des täglichen Lebens geschützt werden soll. Es soll explizit verhindert...