Die Bestechlichkeit stellt einen Qualifikationstatbestand zur Vorteilsannahme nach § 331 StGB dar. Dementsprechend gelten grundsätzlich die Ausführungen zur Vorteilsannahme. Darüber hinaus muss für die Bestechlichkeit der Amtsträger seine Pflichten aber auch zusätzlich verletzten. Der Schutz der Norm umfasst damit die Fälle in denen Beamte korrumpiert werden und damit...