In den vorangegangenen Kapiteln wurden die Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung, sowie die Bestechlichkeit und die Bestechung dargestellt. Wo die Bestechlichkeit und Bestechung Qualifikationen der erstgenannten Taten sind, stellt der § 335 StGB noch einmal ein strafrechtliches Mehr da. Es handelt sich hier um eine strafrechtliche Normen, die auf Bestechlichkeit...