Unter Staatsschutzdelikte sind solche Delikte zu verstehen, die den Staat und seine Organe selbst schützen sollen. Eine Staatsordnung wäre insoweit unvollkommen, wenn sie keine Angriffe gegen sich abwehren oder sanktionieren könnte. Würde es derartige Delikte nicht geben, könnte ungestraft gegen den Staat vorgegangen werden...