Die Kausalität beschreibt das Erfordernis der Ursächlichkeit zwischen der Tathandlung aus dem Obersatz sowie dem Taterfolg, den Sie zuvor bereits gutachterlich festgestellt haben. Die Kausalität stellt die Verknüpfung zwischen dem Taterfolg und einer ausgewählten Handlung des Täters dar. Die Ursächlichkeit ist rein empirisch festzustellen. Geprüft wird, ob mit...