Sinn und Zweck des Kriteriums der objektiven Zurechenbarkeit ist eine sinnvolle Fokussierung dahingehend, welches Verhalten einem Täter strafrechtlich zuzuordnen ist. Allein auf die Kausalität abzustellen, würde teilweise zu unbefriedigenden Ergebnissen führen. Dies zeigt sich etwa bei der isolierten Betrachtung jedweder Handlung und ihrer...