§ 243 StGB ist eine Strafzumessungsregel und damit KEINE Qualifikation des Diebstahls! Das bedeutet, dass die Strafe des „normalen“ Diebstahls gemäß § 242 Abs. 1 erhöht werden kann, wenn der/die Richter (pl.) auf einen Diebstahl in einem besonders schweren Fall erkennen. Bekanntlich müssen Sie sich keine Gedanken um...