Justizverwaltungsakte sind keine Verwaltungsakte im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG. Die gleiche Bezeichnung „Verwaltungsakt“ ist trügerisch.
§ 23 EGGVG definiert den Begriff legal in Absatz 1. Inhaltlich geht der Begriff des Justizverwaltungsaktes über den Begriff des Verwaltungsaktes in § 35...