Weiterhin sind Verfahrensvorschriften zu beachten. Grundsätzlich gelten hier die Vorschriften aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Sie müssen unbedingt § 28 VwVfG kennen. Grundsätzlich ist dem Adressaten eines Verwaltungsaktes rechtliches Gehör zu Gewähren. Dies können Sie hier nachlesen.
Weiterhin können sich besondere Verfahrensvorschriften aus den jeweiligen...