Nach der h.M. wir der Vorsatz mit einem kognitiven (Wissens-) und einem voluntativen (Wollenselement) gebildet. Diese Teile des Vorsatzes müssen jedoch nicht gleichermaßen stark beim Täter vorhanden sein. Vielmehr gibt es unterschiedliche Ausprägungen des Vorsatzes, in denen entweder das Wollen der tatbestandlichen Verwirklichung oder das...