Ab hier beginnt die Prüfung der Rechtsfolgenseite der einschlägigen Ermächtigungsgrundlage. Zu diesem Zeitpunkt deiner Prüfung steht fest, dass der Tatbestand einer Norm erfüllt ist. Dies reicht allerdings für die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme nicht immer aus. Vielmehr muss auch die Rechtsfolgenseite geprüft...