Der zweite im Strafgesetzbuch gesetzlich normierte Rechtfertigungsgrund ist der allgemeine rechtfertigende Notstand gemäß § 34 StGB. Es bestehen erheblich inhaltliche und systematische Unterschiede zwischen dem hier erläuterten rechtfertigenden Notstand gemäß § 34 StGB und der Notwehr/Nothilfe gemäß § 32 StGB.
1. Notstandslage
a) Notstandsfähiges Rechtsgut
b) Gefahr
c)...