Die Ingewahrsamnahme ist eine grundrechtsintensive Maßnahme und zugleich ein klassisches polizeirechtliches Mittel, um eine Gefahr abzuwehren.
Die Ingewahrsamnahme schränkt die Bewegungsfreiheit der betroffenen Peron ein. Dies stellt stets einen Eingriff in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG aufgrund...