In einer Klausur sind lediglich die Rechtfertigungsgründe zu prüfen, welche nicht abwegig sind. Dennoch gibt es eine Rangordnung nach dem Spezielleren (sog. lex specialis). Dies bedeutet, dass vorrangig bestimmte Normen zu prüfen sind. Zumindest gedanklich sollten Sie daher die folgende Reihenfolge prüfen, um mögliche einschlägige Rechtfertigungsgründe zu prüfen.