Erster Unterpunkt Ihrer Prüfung ist die Frage, ob der Täter überhaupt schuldfähig ist. Dieser Begriff wird nicht positiv definiert. Sie müssen die folgenden Ausnahmen kennen.
Gemäß § 19 StGB ist schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Die Grenze ist absolut. Eine Einzelfallprüfung,...