Das Betreten und die Durchsuchung von Wohnraum ist einer der massivsten und damit grundrechtlich intensivsten Eingriffe, die das Polizeigesetz kennt. Der Wohnraum ist vor Eingriffen des Staates besonders geschützt. Dieses Grundrecht auf die Unverletzbarkeit der Wohnung ist in Art. 13 Abs. 1 GG ausdrücklich normiert. Hier heißt es:...