Die Sachbeschädigung nach § 303 StGB ist selten ein Klausurschwerpunkt. Sofern er nicht gar laut Bearbeitervermerk ausgeschlossen ist, sollten Sie an die Sachbeschädigung beispielsweise dann denken, wenn etwa bei Diebstahl etwas zerstört wird (z.B. eingeschlagene Fensterscheibe beim Wohnungseinbruchsdiebstahl nach §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 3,...