Die Strafverteilung soll unterbinden, dass Straftäter Hilfe zum Untertauchen gegenüber der Strafverfolgung- oder -vollstreckung erfahren. Zwar steht es Straftätern selbst frei zu flüchten und sich ihrer Strafe und deren Vollstreckung zu entziehen. Allerdings soll dies grundsätzlich nicht für andere Personen gelten. Diese dürfen dem Täter zu dieser Entziehung...