Nachdem Sie erfolgreich das Vorliegen sämtlicher objektiver Tatbestandsmerkmale geprüft haben, müssen Sie weiterhin gutachtlich ausformulieren, ob der Täter auch sämtliche subjektive Tatbestandsmerkmale erfüllt. Im Folgenden wird ausgeführt, worauf sich die subjektiven Tatbestandsmerkmale beziehen müssen, wann diese vorliegen und welche Tätervorstellungen hier zugrunde liegen. Die Ausführungen schließen mit einem Beispielsfall ab,...