Polizeiliche Maßnahmen stellen aufgrund ihrer Konzeption bereits Eingriffsmaßnahmen dar. Damit sind sie grundsätzlich grundrechtsrelevant und fallen folglich unter den Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes. Damit bedarf es für die Rechtmäßigkeit einer Eingriffsmaßnahme stets einer formal-gesetzlichen Grundlage. Zu klären ist, welche Anforderung an eine solche legitimierende Norm zu stellen...