Liegt Ihnen ein Sachverhalt zu Grunde, aus dem sich ergibt, dass der Täter möglicherweise rechtmäßig gehandelt hat, obwohl er den Tatbestand einer Strafnorm erfüllt, müssen Sie diese Fälle vollumfänglich gutachterlich prüfen. Diese Ausnahmen vom Grundsatz der tatbestandsmäßig indizierten Rechtswidrigkeit werden Rechtfertigungsgründe genannt. Diese befinden sich nicht abschließend im Strafgesetzbuch, sondern...