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HS 3.1.7 Eingriffsrechtliche Befugnisse bei internationaler Zusammenarbeit

Die folgenden Klausuren sind Übungsfälle für das Modul 2.2 (Eingriffsrecht). Die Fälle weisen einen Schwierigkeitsgrad auf, mit dem auch in einer Abschlussklausur an der HSPV zu rechnen ist. Die Lösung ist eine ausformulierte Musterlösung im Gutachtenstil. Im Rahmen der Musterlösung sind auch Hinweise enthalten. Diese dienen dazu, weitergehende Informationen mitzuteilen oder um bestimmte Klausursituationen zu erläutern. Hinweise werden in einer Klausur selbstverständlich nicht geschrieben.

Es bietet sich an, die Fälle für den „Ernstfall“ zu üben. Hierzu sollte man sich vernünftig vorbereiten. Es müssen ausreichend Stifte, Papier, was zu trinken und sämtliche erforderlichen Gesetzessammlung auf dem Tisch liegen. Die Klausuren sind mit dem erlernten Prüfungsstoff gut lösbar. Verwendet die Schemata und Definitionen und arbeitet problemorientiert.

Viel Erfolg!

Das Modul setzt sich aus vier großen Themenbereichen, nämlich dem Versammlungs-, Waffen,- und dem Aufenthaltsrecht sowie abschließend dem amtlichen Verwahrungsverhältnis bezüglich Führerscheine, zusammen. Alle Bereiche sind für die polizeiliche alltägliche Praxis relevant und somit auch für die Klausurersteller an der Hochschule ein beliebtes Prüfungsthema.
Das Versammlungsrecht ist ein sogenanntes besonderes Polizeirecht. Es erfolgen Erläuterungen zu den versammlungsrechtlichen Rechtsbegriffen und selbstverständlich zur Zuständigkeit der Polizei. Extrem relevant ist zudem das rechtliche Verhältnis zwischen verschiedenen Ermächtigungsnormen, welche ggf. ein polizeiliches Einschreiten rechtfertigen können.
Der zweite Block betrifft das Waffenrecht. Auch hier werden die waffenrechtlichen Rechtsbegriffe im Rahmen der Vermittlung der gesetzlichen Strukturen erläutert nebst ausgewählten Vergehen, Ordnungswidrigkeiten und den Einziehungsmöglichkeiten.
Im dritten Block erhaltet ihr einen Einblick in das Aufenthalts- und Jugendschutzrecht. Da es sich hier jeweils um weitreichende Materien handelt, wird der Lernstoff hier als Überblick unter dem polizeilichen Blickwinkel dargestellt.
Das Modul schließt mit der Thematik „Amtliche Verwahrungsverhältnisse an Führerscheinen“ ab. Hier wird die Sicherstellung und Beschlagnahme von Führerscheinen samt Verfahrens- und Formvorschriften erläutert.

In den folgenden Kapitel geben wir dir alle Informationen für deine Bewerbung bei der Polizei, das Auswahlverfahren und das erfolgreiche Bestehen deiner ersten Klausur. Kurzum: Wir sind von Anfang an für dich da und du kannst dich auf uns verlassen.

Willkommen im Kapitel der Verkehrsstraftaten. Trotz des Titels werden hier sowohl Straftaten betreffend des Straßenverkehrs, als auch dazugehörige Pflichten der Verkehrsteilnehmer und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr behandelt. Über verschiedene Gesetze verteilt werden Verhaltenspflichten für Verkehrsteilnehmer verankert. Gleichzeitig steht der Verstoß gegen einige dieser Pflichten unter Strafe.
Besonders wichtig sind hierbei das StVG, die StVO und die Strafnormen des StGB. Gerade für den Polizeiberuf sind die nachfolgenden Normen in ihrer Wichtigkeit nicht zu unterschätzen. Verstöße gegen diese Regeln sind extrem praxis- und damit auch klausurrelevant.

Für einige der hier besprochenen Normen erfolgen Darstellungen verschiedener Pflichten im Straßenverkehr, ebenso verschiedener Verbote darin. Andererseits werden auch Strafnormen besprochen und mittels Beispielsfällen veranschaulicht. In diesem Zusammenhang wird davon ausgegangen, dass die Grundsätze einer Fallprüfung in Form des Gutachtenstils bekannt sind. Hierzu gehören objektiver und subjektiver Tatbestand, sowie Rechtfertigungsgründe und die Schuld. Außerdem wird vorausgesetzt, dass Fahrlässigkeit und Versuch als Tatmöglichkeiten bekannt sind.

Das Strafgesetzbuch, die Hauptquelle materiellen Strafrechts, besteht aus vielen unterschiedlichen Kapiteln. Ab § 80 StGB beginnt der „Besondere Teil„, der die einzelnen Straftaten beschreibt. Die Untergliederung dieses Besonderen Teils erfolgt in juristischen Themenabschnitten. Sie orientiert sich weniger an tatsächlichen Umständen, sondern mehr an juristischer Dogmatik. Den Titel dieses Moduls sucht man vergeblich im Inhaltsverzeichnis des Strafgesetzbuchs. Dieses Modul beschäftigt sich mit bestimmten Lebenssachverhalten und ihrer strafrechtlichen Einordnung. „Besondere Kriminalitätsbereiche“ meint hier also nichts anderes als „ausgewählte“ Bereiche des Strafgesetzbuchs. Dieses Modul beinhaltet Tötungsdelikte, spezielle Erscheinungsformen der Urkundendelikte, Sexualstraftaten, Brandstiftungsdelikte unter Einbeziehung der Erfolgsqualifikation, Betrug und Straftaten gegen das Vermögen, Beleidigungsdelikte und ausgewählte Delikte und Phänomene der IuK – Kriminalität (Kriminalität unter Einbeziehung von Informations- und Kommunikationstechnik).

Dabei wird, wie in den anderen Modulen auch, nicht jeder Themenbereich in jeder epischen, juristischen Breite erörtert, sondern an den Anforderungen des jeweiligen Moduls im Studium angepasst. Diese Anforderungen bedingen den Umfang der folgenden Ausführungen und werden in jedem Kapitel erneut aufgegriffen und erklärt.

Das Modul „Zulassung zum Straßenverkehr“ ist ein eher umfangreiches Modul, in dem wir uns mit zulassungs- und verkehrsrechtlichen Fragen bzw. Sachverhalten rund um die Teilnahme von Kraftfahrzeugen, deren Anhängern und Personen am öffentlichen Straßenverkehr, beschäftigen werden. 

Grob ist das Modul in folgende große Themenblöcke gegliedert, die häufig auch miteinander zusammenhängen:

I. Fahrzeugen im Straßenverkehr 

II. Personen im Straßenverkehr 

III. Versicherungsrecht 

IV. Steuerrecht 

Im Zuge dessen werden wir viele verschiedene Gesetzestexte kennenlernen, die im Zulassungsrecht eine Rolle spielen, was auch gleichzeitig schon sehr charakteristisch für dieses Modul ist. Des Verkehrs – bzw. Zulassungsrecht zeichnet sich nämlich vor allem durch die hohe Wechselwirkung zwischen relevanten gesetzlichen Vorschriften aus. Anfangs mag das vielleicht ein bisschen abschreckend wirken, weil man im Zuge einer zulassungsrechtlichen Prüfung oftmals zwischen mehreren Gesetzestexten hin und her springen muss und bei den teilweise sehr langen und komplexen Normen den sprichwörtlichen „Wald vor lauter Bäumen“ nicht mehr zu sehen scheint. 

Grundlegende Systematik der Gesetzestexte: 

Den Ausgangspunkt in einer zulassungsrechtlichen Prüfung bildet immer das Straßenverkehrsgesetz (kurz: StVG). Es stellt die grundlegenden Vorschriften auf, die auf deutschen Straßen gelten und von den Straßenverkehrsteilnehmern dementsprechend zu beachten sind. Das StVG ist also quasi das „Dach des Straßenverkehrsrechts“ und steht jedoch insoweit nicht alleine, sondern wird gehalten von vier Säulen. Diese vier Säulen sind sogenannte Rechtsverordnungen, die auf Grundlage des StVG erlassen worden sind und dieses detaillierter ausgestalten und konkretisieren sollen. 

Es handelt sich dabei um folgende Verordnungen:

1. Die Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) 

2. Die Fahrzeugzulassungs-Verordnung (kurz: FZV)

3. Die Straßenverkehrszulassungsverordnung (kurz: StVZO) 

4. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (kurz: FeV)

In welchem Zusammenhang diese Verordnungen relevant werden, lernen wir in den einzelnen Kapiteln noch kennen. Erstmal ist es wichtig diese Grobsystematik des Verkehrsrechts verstanden zu haben. Dann begreift man später auch besser wie die einzelnen Gesetzestexte zusammenhängen. 

Ziel des Moduls ist es: 

  • am Ende insgesamt ein Systemverständnis vom Zulassungsrecht zu haben, 
  • die Zusammenhänge zwischen den zulassungsrechtlich wichtigen Normen herstellen zu können
  • zur Falllösung mit dem jeweiligen Gesetzestext arbeiten zu können 

und

  • sich vor allem Sachverhalte bei einer Fallprüfung systematisch und schrittweise erschließen zu können. 

Als TIPP und BITTE vorab möchten wir euch vor allem Folgendes ans Herz legen(!):

Generell gilt und vor allem im Zulassungsrecht: Ein Blick ins Gesetz wirkt Wunder! Da vieles im Gesetz steht, muss man in diesem Modul tatsächlich die wenigsten Dinge bzgl. juristischer Probleme auswendig lernen. Insofern ist es viel wichtiger zu wissen, an welcher Stelle man die prüfungsrelevanten Dinge im Gesetz findet. Damit erspart man sich nämlich viel Zeit und Frust. Darum lest euch die Paragraphen, auf die wir verweisen, wirklich durch. Dann werdet ihr nämlich in Zusammenspiel mit den Erläuterungen auch noch so komplexe Normen verstehen lernen. 

Viel Spaß und das kriegen wir hin.

Konfliktäre Situationen bieten immer wieder Anlass für Polizeibeamte einzuschreiten. Dies kann einerseits zur Gefahrenabwehr, also präventiv, oder aber zur Verfolgung von Straftaten, also repressiv, erfolgen. Die Maßnahmen, die Polizeibeamte treffen können, sind dabei nicht einheitlich in einem Gesetzeswerk normiert. Präventive Maßnahmen finden sich hauptsächlich im Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) und repressive Maßnahmen in der Strafprozessordnung (StPO). Dieses Modul beschäftigt sich mit ausgewählten eingriffsrechtlichen Maßnahmen. Es beinhaltet Körperliche Untersuchungen von Beschuldigten und anderen Personen, Erkennungsdienstliche Maßnahmen als repressive und als präventive Maßnahme, molekulargenetische Untersuchungen zur Identitätsfeststellung nach der StPO, Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt, Beschlagnahme von Einziehungsgegenständen und die Zwangsvollstreckung nach dem PolG NRW.

In den Vorschriften der StPO findet sich dabei häufiger nicht die Polizei als zuständige Behörde. Vielmehr wird auf den Richter oder die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen verwiesen. § 152 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) normiert, dass die Ermittlungspersonen in dieser Eigenschaft den Anweisungen der Staatsanwaltschaft Folge leisten müssen und ermächtigt die Landesregierungen Verordnungen zu erlassen, in denen bestimmt wird, wer eine Ermittlungsperson ist.

Das sind grundsätzlich die Polizeibeamten gemäß §§ 160 Abs. 1, 161 Abs. 1 Satz 1, 163 StPO.

In Nordrhein-Westfalen regelt § 1 Nr. 2 der Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft NRW, wer bei der Polizei als Ermittlungsperson gilt. Im restlichen Modul wird, in Anlehnung an den Gesetzestext, nur von den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft gesprochen. Vergessen Sie also dabei nicht, dass Sie auch damit gemeint sind!

Zur Unterscheidung von präventiven und repressiven Maßnahmen, sowie zum grundsätzlichen Prüfungsschema solcher Maßnahmen werden Kenntnisse im Modul GS 2.2: Eingriffsrecht, Kapitel 11, 12.1 und 12.2 vorausgesetzt. Insbesondere muss auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beherrscht werden. Sollten Sie nicht sicher in dem Bereich sein, so wird die Wiederholung dieser Kapitel empfohlen, bevor Sie mit der weiterführenden Lektüre dieses Moduls fortfahren.

Soweit vertiefte Kenntnisse aus dem Modul GS 2.2: Eingriffsrecht erforderlich sind, wird an entsprechender Stelle auf das betreffende Kapitel verwiesen.

Dabei wird, wie in den anderen Modulen auch, nicht jeder Themenbereich in epischer, juristischer Breite erörtert, sondern an den Anforderungen des jeweiligen Moduls im Studium angepasst. Diese Anforderungen bedingen den Umfang der folgenden Ausführungen und werden in jedem Kapitel erneut aufgegriffen und erklärt.

Herausragende Freiheits- und Partizipationsrechte finden sich unter anderem in Art. 5 und Art. 8 GG. Diese regeln die Meinungsfreiheit und das Recht sich zu versammeln. Schematisch ist die Prüfung der Grundrechte bereits aus dem Grundstudium GS: 2.1 Staatsrecht bekannt. Dementsprechend wird im Folgenden auf die einzelnen Grundrechte eingegangen. Dies erfolgt im bekannten Aufbau nach den Oberbegriffen des Schutzbereichs, des Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung.

In diesem Modul werden die sogenannten Staatsschutz- und Amtsdelikte behandelt. Hierbei handelt es sich gerade um solche Delikte, die den Staat selbst schützen sollen.

In diesem Zusammenhang erfolgt zunächst ein allgemeiner Überblick über die verschiedenen Deliktstypen. Darauf aufbauend wird ein weiter Blick auf die Korruptionsdelikte geworfen, welche das Unterwandern der staatlichen Organe durch sachfremde Interessen verhindern sollen. Hierbei wird auch ein Blick auf die präventiven Maßnahmen, nicht nur auf die repressiven Maßnahmen geworfen.

Im Anschluss folgen Kapitel zu einzelnen Delikten dieser Thematik, wobei besonders die Korruption im Blickpunkt steht.

Hierbei wird davon ausgegangen, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen von Straftaten, wie Aufbau des objektiven und subjektiven Tatbestandes, Rechtfertigungsgründe, Verständnis der Schuld und Strafzumessung bekannt sind. Die in den einzelnen Kapiteln behandelten Fallbeispiele setzen eben dieses Verständnis voraus.