Bei § 24c StVG handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeitennorm. Danach handelt derjenige ordnungswidrig, der im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, unter Alkoholeinfluss steht oder Alkohol zu sich nimmt und entweder seine Probezeit oder das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat.
Dabei ist es für die Ordnungswidrigkeit