Sonderdelikte sind von Allgemeindelikten zu unterscheiden. Allgemeindelikte können von jedermann begangen werden. Sonderdelikte hingegen sind auf einen bestimmten Personen– und damit Täterkreis beschränkt. Es wird ein besonderes Merkmal vorausgesetzt, welches nicht jede Person erfüllen kann.
So gehören zu den Sonderdelikten (als Oberbegriff)...