Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist nicht ausdrücklich im Grundgesetz normiert.
Aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit (i. V. m.) Art. 1 Abs. 1 GG ist jedoch ein Schutz besonderer Fallgruppen, die die Integrität der Privatsphäre sichern sollen, abzuleiten.
Je intensiver...