Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Schutzgut ist das Leben oder die körperliche Integrität, das vor Eingriffen durch den Staat geschützt wird. In Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 140 GG verankert ist die Freiheit der Person,...