§ 34 b PolG ist eine umfangreiche Norm. Nach aktuellem Stand der Prüfungsordnung müssen Sie keine gutachterliche Prüfung dieser Norm beherrschen. Ausreichend ist ein inhaltliches Verständnis der Ermächtigungsgrundlage. In sämtlichen Tatbestandsvarianten (Abs. 1 Nr. 1, Absatz 1 Nr. 2...