Die relevante Rechtsgrundlage findet sich in § 1 PolG NRW. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 PolG NRW gilt, dass die Polizei die Aufgabe hat, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Hierbei gilt das Opportunitätsprinzip. Der Behörde steht im...