Genaueres über die Zuständigkeit der Polizei ist in Nordrhein-Westfalen in dem Gesetz über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande NRW (POG NRW) geregelt.
Dabei ist zunächst in § 1 POG NRW festgelegt, dass die Polizei Angelegenheit des Landes ist. Wichtig zur Begriffsbestimmung ist weiter § 2 POG...