Um die Vorschrift anwenden zu kennen, muss zunächst einmal der genaue Wortlaut verstanden werden. Daher sollte § 11 StVO zu einem besseren Verständnis komplett gelesen werden:
(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung...