Die Beteiligung an einer Schlägerei ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Die erhebliche Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit und einer potenziell erhöhten Schwere der Verletzung ist vor allem bei mehreren Beteiligten gegeben. In der Praxis ist § 231 StGB schon deshalb von hoher Bedeutung, weil es den Schwierigkeiten der Beweiserhebung gerade...