Es handelt sich um eine Norm im Polizeigesetz NRW. Das bedeutet, dass es sich um eine Standardmaßnahme im Polizeirecht handelt. Du musst strikt beachten, dass die Norm eine Ermächtigungsgrundlage für Fälle darstellt, in denen zwar Personenmehrheiten betroffen sind, aber eine Versammlung im Sinne des Art. 8...