In Abgrenzung zum Verwaltungsakt gemäß § 35 Satz 1 VwVfG können staatliche Eingriffe in grundrechtlich geschützte Rechtsgüter und Interessen ohne einen Regelungsgehalt erfolgen. Typische Fälle hiervon sind staatliche Warnungen und Informationen. Diese kamen als Beispiele in den vorherigen Kapiteln bereits vor.
Beispiel: Polizist (P) warnt an ihm...