Die Durchsuchung ist eine offene Maßnahme. Die verdeckte Wohnungsdurchsuchung ist nicht über § 102 StPO zulässig und die der Person wäre, bis auf die Durchsuchung eines Bewusstlosen, abwegig. Schwerpunkt der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung ist neben den materiellen Voraussetzung die Beachtung der Verfahrensvorschriften, da es sich hierbei...