Das Strafverfahren dient dem Zweck, rechtskräftig festzustellen, ob sich eine Person strafbar gemacht hat. Maßgebliches Gesetz hierfür ist die Strafprozessordnung des Bundes (StPO). Das Verfahren selbst ist untergliedert in mehrere Verfahrensabschnitte. Es beginnt mit dem Ermittlungsverfahren, hieran schließt sich das Zwischenverfahren an und endet im Hauptverfahren. (Strafvollstreckung ausgenommen)
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