Straftatbestände lassen sich in weitere Teilbereiche kategorisieren. Anhaltspunkt hierfür sind zum einen Merkmale auf der Tatbestandsebene, zum anderen sind es die Rechtsfolgen der Verwirklichung des Deliktes. Die Kategorisierung von Normen ist erforderlich, da dies Auswirkungen auf die Arten der Begehung sowie auf die Verwirklichungsformen haben kann. Der Vollständigkeit...