Die falsche Verdächtigung schützt einerseits die Rechtspflege insgesamt. Im Speziellen soll natürlich auch der Unschuldige vor einer irrtumsbedingten Strafverfolgung geschützt werden.
Die Klausurrelevanz ist als gering einzustufen. Den Tatbestand sollten sie dennoch zumindest kennen und verstehen.