Kehrseite von dem Umstand, dass es gegenseitige Pflichten im Rahmen eines Beamtenverhältnisses gibt, ist die Möglichkeit, gegen diese Pflichten –beabsichtigt oder fahrlässig – zu verstoßen. Diese Verstöße, die unterschiedlich gravierend sein können, lösen unterschiedliche Sanktionen aus. Diese sind erforderlich, um die Gesetzestreue der Beamten sicherzustellen....