Die Freiheitsberaubung ist eine Straftat, welche die Fortbewegungsfreiheit des Opfers zum Schutzgut hat. Die Gemäß § 239 Abs. 2 StGB ist zudem der Versuch strafbar. § 239 Abs. 3 StGB enthält zwei Qualifikationen, § 239 Abs. 4 StGB im Falle des Todes des Opfers eine Erfolgsqualifikation. § 239...