Der Begriff der Gefahr ist der zentrale Rechtsbegriff im Polizeirecht. Die Gefahr, in unterschiedlichen Formen, ist immer Voraussetzung für ein polizeiliches Einschreiten. Liegt keine Gefahr vor, darf ein Polizist auch nicht gefahrenabwehrrechtlich tätig werden. Das Gesetz kennt unterschiedliche Gefahrenstufen. Welche jeweils erforderlich ist, ergibt sich aus den zu...