Auch die Hehlerei nach § 259 StGB ist ein Anschlussdelikt. Es wird in der Klausur wahrscheinlich nicht das zentrale Delikt sein, sollte jedoch trotzdem von dir geprüft werden können.
§ 259 StGB schützt das Vermögen. Es geht dabei genaugenommen um das Aufrechterhalten und Vertiefen der rechtswidrigen Vermögenslage, die durch...