Die Körperverletzung im Amt stellt eine Qualifikation der einfachen Körperverletzung nach § 223 StGB dar. Diese wird, wie bei Amtsdelikten üblich, dadurch gerechtfertigt, dass Amtsträgern besondere Vertrauens- und Machtpositionen zustehen. Diese sollen aber gerade zum Wohle das Staates und nicht gegen dessen Bürger eingesetzt werden. Wenn also ein...