Wegen einer Körperverletzung wird ein Täter bestraft, wenn er eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt.
§ 223 Abs. 1 StGB schützt damit das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit.
Bei § 223 Abs. 1 StGB handelt es sich um ein Antragsdelikt. Das Antragserfordernis gemäß § 230 StGB wäre...