Der Staat und seine Organe bauen darauf auf, dass sie unbestechlich und unparteiisch sind. Nur so kann gewährleistet werden, dass Recht und Gesetz für jedermann gleich durchgesetzt wird, hoheitliches Handeln mithin rechtsstaatlichen Grundsätzen folgt, Art. 20 Abs.3. GG. Wären Organe des...