Runderlass, Bereiche, persönliche, systembezogene und passive Indikatoren
Rechtsfolgen der Korruption: Einleitung Ermittlungsverfahren, ggf. Haftgründe; Strafrechtliche Sanktionen, wie Einziehung der Vermögensvorteile; Disziplinarische Maßnahmen gegen Beamte; Eintragung ins Strafregister und ggf. ins NRW-Vergaberegister
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